Allgemeine Bedingungen der Bootsmiete
Allgemeine Bedingungen der Bootsmiete
JADRANKA yachting
d.o.o. (im weiterem Text: JY) garantiert die technische Korrektheit
und den guten Zustand der Boote.
Die Person, die die Buchung bestätigt
hat, bzw. die die Anzahlung bezahlt hat (im weiterem Text: Klient),
realisiert die Rechtsbeziehungen mit JY, und zugleich bestätigt, dass sie
einverstanden mit allgemeinen Mietebedingungen ist.
Alles, was unter
allgemeinen Bedingungen steht, stellt eine Rechtsverpflichtung dar, nicht
nur für den Klient, sondern auch für JY.
Preise und
Zahlungsbedingungen
Die Yachtpreise sind im Euro, laut
gültiger Preisliste von JY.
Die pubblizierten Preise schliessen
einen technisch guten Zustand des Bootes, ein sauberes Boot, voll getankt,
Benutzung des Bootes und allen Einrichtungen, die obligatorische und
Kasko-Versicherung des Bootes, die Unfallversicherung für die Crew, den
Liegeplatz in Charterbasis, die kroatische Schiffahrterlaubnis, die
Konzessiongenehmigung des Bootes...
Die pubblizierten Preise decken
nicht die Kosten der Marine während der Miete, die Hafentaxen, die
Kostentanken, den Parkplatz und die Gesundheitsversicherung der Crew.
Der
Klient zahlt eine Anzahlung im Betrag von 50% der ganzen Mietesumme ein,
und damit bestätigt man die Buchung des Bootes.
Den Rest der
Summe, zahlt man am spätestens 4 Wochen vor Anfang der Bootsmiete ein.
Das
gebuchte Boot kann man erst dann übernehmen, wenn alle Kosten ordentlich
bezahlt sind.
Änderungen und Mieteabsage
Im
Falle dass der Klient die Mietebedingungen ändern möchte, muss man das
schriftlich machen (per e-mail, per Fax oder per Post).
Der Tag, am
welchem JY die schriftliche Information über die Mieteabsage bekommen hat,
stellt den Grund für die Abrechnung der Absagekosten und das erfolgt auf
folgende Weise:
- für eine Absage 2 Monate vor Anfang der Miete,
berechnet JY 30% von der gesamten Mietesumme. Den Rest des Geldes wir auf
Kosten des Empfängers dem Klient zurückgegeben.
- für
eine Absage bis einem Monat vor Anfang der Miete, JY berechnet 50% von der
gesamten Mietepreises.
- für eine Absage innerhalb eines Monats vor
Anfang der Miete, JY berechnet 100% von der gesamten Mietepreises. für
eine Absage nach dem Bootsübernehmen, JY nimmt 100% der gesamten Summe und
alle Kosten, die die Absage verursachen kann, trägt der Klient.
Im
Falle, dass der Klient, der die Absage macht, einen neuen Nutzniesser der
gleichen Buchung findet, der bereit ist, alle Rechte und Verpflichtungen
auf sich zu nehmen, JY berechnet nur die Kosten, die durch den Ersatz
verursacht wurden.
Im Falle, dass man wegen der objektiven Grunde die
Absage macht (Tod in der Familie, schwerer Unfall), der schon bezahlte
Betrag bekommt er nicht zurück, sondern JY wird ihm das Boot im ersten
freien Termin oder in der nächten Saison zur Verfügung geben.
JY
hat keine Verantwortung im Falle der Änderungen und im Falle der nicht
realisierten Leistungen oder eines Teils der Leistungen, die durch eine
höhere Gewalt verursacht wurden (Krieg, Störungen, terroristische
Aktionen, Unwetter, Interventionen der Macht usw.)
Bootsübernehmen
(CHECK IN)
JY ist verpflichtet, dem Klient das Boot im
technisch gutem Zustand, komplett ausgestattet und voll getankt, sauber
und ordentlich, bereit für die Schiffahrt, nach 17.30 Uhr am ersten
Mietetag zu übergeben. Während des Bootübernehmens, ist der Klient
verpflichtet, dem Vertreter von JY den beglaubigten Voucher zu geben, auf
dem sieht man, dass der gesamte Mietebetrag bezahlt wurde. Der Klient
zahlt bei JY die obligatorische Kaution als Garantie, dass alle mögliche
Verluste und Schaden, die während der Miete entstehen können, ersetzt
werden, auch im Falle wenn diese keine Versicherungspolizze haben. Die
Kaution zahlt man im Bar oder mit «bianco Slip» mit Abdruck der
Kreditkarte des Klients, oder mit dem Post-Apparat, mit dem automatisch
eine Vorautorisierung gemacht wird. Die Kaution wird dem Klient im ganzen
zurückgegeben, nachdem der Vertreter von JY feststellt, dass das Boot zur
vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort, im gereinigtem Zustand, voll
getankt, unbeschädigt und ohne Forderungen einer dritten Person im Bezug
auf den Klient und die sich auf die Benutzung des gebuchten Bootes
beziehen, zurückgegeben wurde. Im Falle eines Missgeschicks, bzw. der
Beschädigung des Bootes und/oder der Ausstattung, und im Falle des
Verlustes eines oder mehreren Teiles, der Klient trägt alle Kosten. JY
nimmt den Betrag der Kaution, der dem Wert der Reparatur, des Erwerbs
und/oder dem Kauf der Ausstattung oder eines Teils des Boots entspricht.
Falls das Boot wegen der Beschädigung /Verlust des Bootes oder Ausstattung
nicht mehr zu mieten ist, JY wird den Teil der Kaution behalten, der dem
verlorenen Gewinn entspricht. Die Kaution ist obligatorisch auch wenn das
Boot mit dem Skipper (der von JY angagiert wurde) gemietet wird. Im Falle
dass der Klient ohne einer vorgängigen Ankündigung, das Boot nach dem
Ablauf der 48 Stunden von der vereinbarten Zeit des Übernehmens nicht
übernimmt, JY ist berechtigt, den Mietevertrag zu brechen, und der Klient
hat kein Recht auf Entschädigung. Wenn aus irgendwelchem Grund JY nicht im
Zustand ist, das gebuchte Boot zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten
Ort dem Klient zu geben, JY bekommt eine Frist bis zu 24 Stunden, dem
Klient ein anderes Boot mit ähnlichen Charakteristiken zur Vefügung zu
stellen. Im Falle, dass JY das nicht macht, der Klient hat das Recht, den
Vertrag zu brechen und hat auch das Recht, alle bezahlte Kosten
zurückzubekommen. Im Falle, dass sich der Klient entscheidet, auf das
Reserveboot zu warten, nach dem Ablauf der Frist, hat er das Recht, die
Summe, die dem Wert der Miete für die Tagen entspricht, wenn er nicht das
Boot zur Verfügung hatte. Die Verantwortung von JY für eine Summe, die
grösser als der vereinbarte Mietepreis ist, wie auch jedes Recht des
Klientes auf Entschädigung, kommt nicht in Frage. Im Moment des
Bootübernehmens (check in), ist der Klient verpflichtet, den Boots – und
Ausstattungszustand zu überprüfen wie auch das Inventar zu kontrollieren,
in Übereinstimmung mit der Übergabeliste. Die eventullen Widersprüche
werden vor der Reiseanfang schriftlich unterbreitet. die eventullen Fehler
und Unvollständigkeiten des Boots und/oder Aussatattung, die JY im Moment
der Bootsübergabe nich bekannt waren, wie auch die Unvollständigkeiten und
Schäden, die nach der Bootsübergabe entsthen und die JY nicht voraussehen
konnte, geben dem Klient kein Recht, die Preisverminderung zu fordern. Das
Boot wird dem Klient mit allen gültigen Dokumenten (Erlaubnis, Anmeldung,
Konzession...) gegeben, wie auch mit anderen Beilagen aus der Bootsmappe
(Liste der Hafenämter, der Tankstellen...). Der Klient soll achtsam mit
allen Mietspapieren umachten, und bei der Rückgabe die gleichen
zurückgeben.
Bootsrückgabe (CHECK OUT)
Der
Klient verpflichtet sich, das Boot zur vereinbarten Zeit, im vereinbarten
Hafen, am spätestens bis 17.30 Uhr des vorletzten Mietetages, voll
getankt, Schiffsfahrtbereit, bzw. im gleichen Zustand zurückzugeben, wie
man das Boot übernimmt hat. Die Bootsrückgabe (CHECK OUT) erfolgt am
spätestens bis 09.00 Uhr am letzen Mietetag. Der Klient verpflichtet sich,
vor der Rückgabe, die persönliche Sachen wegzunehmen, wie auch den Müll an
der bestimmten Stelle zu deponieren. Im Falle dass während der Reise, die
Fahrt aus irgendwelchem Grund nicht möglich ist und/oder das Überschreiten
der vereinbarten Termins unvermeidlich ist, muss man JY und den
Charterbasisleiter darüber informieren, so dass man weitere Hinweisse
bekommen kann. Alles soll im Tagebuch des Boots geschrieben sein.
Schlechte Wetterbedingungen können nicht die Ausrede für das Überschreiten
des vereinbarten Termins sein. Beim Überschreiten des vereinbarten Termins
wird vom Klient garantiert, dass er für jede Verspätung bis 12 Stunden,
die zusätzlichen 2% vom Mietepreis für jede Stunde der Verspätung zahlen
wird. Für eine Verspätung ab 12 Stunden und mehr zahlt der Klient die
Tagesmiete für jeden weiteren Kalendertag. Alle Kosten, die während der
Verspätung entstanden sind, trägt der Klient. Die Ausnahme von der Regel
sind möglich, aber nur wenn es eine Verabredung zwischen Klient und JY
gibt. Bei der Bootsrückgabe im Hafen, der nicht als Bestimmungshafen
vereinbart ist, zahlt der Klient alle Kosten die im Bootstransfer bis zum
vereinbarten Bestimmungshafen inkludiert sind, die vereinbarte
Verspätungstrafe wenn es dazu gekommen ist, wie auch alle Ersätze für
Beschädigungen die ohne Versicherungspolizze sind, und die während des
Transfers entstanden sind. Während der Bootsübergabe, folgt die Kontrolle
des Bootszustands und der Ausstattung, und das Vergleich des Inventars und
der Ausstattung mit der Inventarliste von der Seite des Vertreters von JY
(CHECK OUT). Der Klient verpflichtet sich, die eventuellen
Unvollständigkeiten und Beschädigungen beim Vertreter von JY anzumelden.
Wenn es am Unterwasserteil des Bootes Beschädigungen gibt, oder gibt es
Zweifel darüber, es ist notwendig, eine detaillierte Kontrolle des Bootes
mit Hilfe der Taucher und des Kranes zu machen. JY entscheidet über die
Weise, auf welche man die Kontrolle machen wir, und die Kosten trägt der
Klient. Im Falle dass der Klient den Schaden oder den Verlust, die während
der Bootsmiete entstanden sind zu verheimlichen versucht, ist er
verpflichtet, eine Strafe im Betrag von 200 € JY zu zahlen, wie auch den
Schaden zu ersetzen. JY berechnet die Tankenkosten, wie auch die
Leistungen des Tankens, im Falle dass der Klient das Boot nicht
vollgetankt zurückgibt, wir an der Check Liste steht, die der Klient im
Moment der Bootsübergabe unterschreibt.
Pflichten des
Klientes
Der Klient verpflichtet sich: - am spätestens 1 Woche
vor Anfang der Miete JY die Crewliste mit Namen, Nachnamen, Adresse,
Geburtsort und Geburtsdatum, Typ und Nummer des Personaldokumentes zu
geben, für den Skipper auch die gültige Schiffahrterlaubnis gültige
Reisedokumenten zu haben. Die Kosten des Verlustes oder des Stehlens der
Dokumenten während der Reise, trägt der Klient - das Material am Boot zu
lernen - gewissenhaft und aufmerksam das Boot zu leiten, kein Alkohol und
keine Narkotikum zu konsumieren - das Boot im kroatischen
Territorialgewässer zu benutzen. Falls der Klient das kroatische
Territorialgewässer verlassen möchte, ist er verpflichtet, eine
schriftliche Genehmigung zu bekommen - nur bei der guten Sichtbarkeit und
beim guten Wetter zu schiffen und die gefährliche Gebiete zu vermeiden -
die Fahrt an gute Wetterumständen und an Fähigkeiten der Crew anzupassen,
keine Belastungen des Mastes, Seiles und des Segels zu erlauben - den
Hafen nicht zu verlassen, im Falle dass das Boot oder Teil der Ausstattung
nicht funktioniert - den Hafen im Falle eines Fahrtverbots und im Falle
einem Mangel an Brenstoff, nicht zu verlassen - das Boot zu keinen
wirtschaftlichen Zwecken, wie zum Beispiel Fischen, Segelschule usw. zu
benutzen - das Boot keiner dritten Person zu vermieten oder auszuleihen -
am Boot nur die Personen haben, die an der Crewliste angemeldet sind, d.h.
nicht mehrere Personen als festgesetzt an Bord zu nehmen - nicht an
Wettbewerben und Regatten ohne Genehmigung von JY teilzunehmen kein
anderes Boot abzuschleppen und die ähnliche Situationen zu vermeiden - mit
dem Brechen des Vertrags einverstanden zu sein, im Falle dass jemand von
der Crew eine Regel und/oder Gesetz der Republik Kroatien verletzt und
dass JY frei über das Boot verfügt, mit keinem Recht auf Entschädigung. JY
wird keine Verantwortung bei der Staatsmacht haben, weil jede
Verantwortung für die eventullen Verletzungen vor der Staatsmacht der
Klient selbst trägt - die Verantwortung auf sich zu nehmen und alle
Schaden zu ersetzen, für die man festgestellt hat, dass sie durch
Versäumnisse und Tätigkeiten des Klientes verursacht wurden und für die JY
materiell und strafgesetzlich einer dritten Seite verantwortlich ist die
Verantwortung des Klientes für alle Verletzungen der Schiffahrtregel und
anderen Regeln die während der Miete verursacht wurden, enden nicht nach
dem Ablauf der Miete - bei Havarien oder Schäden unverzüglich JY zu
informieren, wie auch eine Anzeige dem Hafenamt zu machen mit der
Begläubigung vom Hafenkapitän oder Arzt im Falle einer Beschädigung des
Bootes oder der Ausstattung, die während der natürlichen Benutzung des
Bootes/Austattung entstanden sind, JY gleich zu informieren. JY
verpflichtet sich, die Beschädigung in 24 Stunden nach dem Empfang der
Information, zu beseitigen. Wenn JY die Beschädigung in 24 Stunden
beseitigt, har der Klient kein Recht auf Entschädigung. Alle Telefonnummer
befinden sich auf Bootsdokumenten. - jeden wegen der Nachlässigkeit
entstandener Schaden, der keine Versicherungspolizze hat und für welchen
JY einer dritten Person verantwortlich ist, JY im ganzen zu ersetzen - im
Falle des Bootsverschwindens oder fehlender Bootsausrüstung, der
Unmöglichkeit mit dem Boot zu schiffen und im Falle der Wegnahme des
Boots, der Pfändung oder des Verbots von der Seite der Staatsmacht oder
der dritten Person, gleich die zuständige Macht und JY zu informieren und
eine Kopie des Polizeiberichts zu fordern - die Verantwortung im Falle
einer Pfändung des Boots von der Seite der offiziellen Staatsmacht auf
sich zu nehmen, und alles das wegen der nicht entsprechenden und illegalen
Aktivitäten (Fischen, Herausnehmen der Antiquitäten vom Meeresgrund...),
die man während der Bootsmiete gemacht hat - für die Meeresverschmutzung
während des Tankens und während der Mülldeponierung ausser der
entsprechenden Stelle verantwortlich zu sein - den Ölstand im Motor jeden
Tag zu kontrollieren. Der Klient trägt die Verantwortung für Schaden, die
wegen Ölmangel entstanden sind alles korrekt im Tagebuch des Boots zu
notieren und es am Boot nach der Miete lassen Haustiere (Hunde, Katzen,
Vogel...) nur mit der Zustimmung von JY am Boot zu nehmen. Haustiere sind
am Bord nicht erlaubt. Die Ausnahme sind nur nach einer Verabredung
möglich - Materielle und strafrechtliche Verantwortung trägt der Klient.
Pflichten
des Bootskommandantes
Der Klient, der die Rolle des
Bootskommandantes hat, soll die Grundsätze der guten Seemannschaft
einhalten, wie auch die gültige Schiffahrterlaubnis und die Bestätigung
der bestandenen Prüfung des Handhabens der Rundfunkstation GMDSS haben. Im
Falle, dass der Klient alle diese Dokumente nicht hat, wird es
verpflichtet, dass das Boot ein Mitglied der Crew leitet, der diese
Dokumente hat. JY kann vom Klient fordern, dass er in der Anwesenheit des
Vertreters von JY, während der Fahrt, die Seegeschicklichkeit
demonstriert. Die Zeit der Demonstrierung ist in der Zeit der Miete
inkludiert. Im Falle dass man feststellt, dass diese Person keine gültige
Schiffahrterlaubnis und keine Seegeschicklichkeit besitzt, wird JY der
Crew einen ofiziellen Skipper zuteilen. Wenn der Klient den Skipper nicht
akzeptiert, JY hat das Recht, die Fahrt zu verbieten, den Vertrag zu
brechen, und im Ganzen die einbezahlte Miete zu behalten. Der Klient hat
kein Recht auf Entschädigung. Im Falle, dass der Klient im voraus sagt,
dass er einen Skipper braucht, soll er darüber das Personal von JY bei der
Anmeldung der Buchung informieren.
Versicherung des Boots
Das
Boot ist gegen alle Schäden zu einer dritten Person und von der
Verantwortung einer dritten Person (obligatorische Versicherung)
versichert. Das Boot besitzt auch die Kasko-Versicherung im angemeldeten
Wert für Risiko laut Versicherungpolizze. Die Kasko-Versicherung deckt die
Schaden über der Kautionsumme, aber nicht Schaden, die wegen
Unaufmerksamkeit oder absichtlich verursacht wurden. JY ist nicht
verantwortlich für den Verlust und/oder Beschädigung des Vermögens des
Klientes oder der Crew und des fremden Vermögens am Boot, im Auro oder im
Büro von JY. Mit der Bezahlung der Kaution und der Einwilligung der
allgemeinen Bedingungen der Bootsmiete, der Klient verzichtet auf alle
Forderungen für Entschädigung im Bezug auf JY und die an Verlust und/oder
Beschädigung des personalen und/oder fremden Vermögens verbunden sind.
Alle Beschädigungen und/oder Verluste soll man gleich JY anmelden. Bei
einer grösseren Havarie oder Kollision mit anderen Schiffen, soll man
gleich das Hafenamt informieren und die entsprechenden Dokumenten fordern,
die man dann dem Versicherer geben muss. Es besteht die Möglichkeit, dass
die Schaden, die mit einer Versicherungpolizze bedeckt sind, und die man
nicht gleich JY oder dem Versicherer mitgeteilt hat, und für die man keine
Dokumente hat, nicht anerkennt laut Bedingungen der Versicherung werden,
und für diese Schaden ist im ganzen der Klient verantwortlich. Bei der
Bootsbeschädigung, ist der Klient verpflichtet, die Kosten laut
Bedingungen der Kasko-Versicherung zu tragen, nur in der Höhe der
Kautionsumme. Alle Kosten der Beschädigung des Boots und/oder Ausstattung,
trägt der Klient. Die Segel sind nicht versichert, und die Kosten der
Segelbeschädigung trägt der Klient. Die Verantwortung des Klients kommt
nur dann nicht in Frage, wenn es um die natürliche Benutzung des Segel
geht, die durch Bruch des Mastes verursacht wurden. Die
Motorbeschädigungen, die wegen Ölmangel verursacht wurden, sind nicht mit
der Versicherung bedeckt und für alle diese Kosten, ist nur der Klient
selbst verantwortlich.
Versicherung im Falle der
Zahlungunmöglichkeit oder des Bankrotts von JY
Laut Gesetz
über die touristische Tätigkeit (Volksblatt 6/96), im Falle der
Zahlungunmöglichkeit oder Bankrotts von JY, die Klienten die im Moment am
Boot sind und die Personen die bereits eine Anzahlung für die Miete
bezahlt haben, sollen dringend den Versicherer kontaktieren, deren Namen
sich im Pachtvertrag oder im einen anderen Dokument befindet.
Schaden,
die während der Miete verursacht wurden
Alle Schaden und
Mangel, die in der Zeit als der Klient für das Boot verantwortlich war,
und die nichts mit Amortisation des Boots zu tun haben, werden vom Klient
selbst bezahlt. Vor der Reapratur soll der Klient sofort JY kontaktieren
und eine Verabredung über die technische Berechtigung der Reparatur und
über Weise der Bezahlung des Schadens realisieren. Alle Schaden und
Mangel, die in der Zeit als der Klient für das Boot verantwortlich war,
und die mit Amortisation des Boots verbunden sind, werden von JY bezahlt.
Vor der Reparatur, soll der Klient eine Verabredung über die technische
Berechtigung der Reparatur realisieren. Der Klient bezahlt die Rechnung
vor Ort und soll diese bei sich haben, so dass man ihm den gesamten Betrag
bei der Bootsrückgabe zurückgeben kann. Der Klient soll JY über alle
Brüche und Beschädigungen informieren. JY wird dem Klient dann erklären,
auf welche Weise wird die Reparatur oder Austausch der Ausstattung
erfolgen. Die nicht bevollmächtigten Reparaturen sind Kosten des Klientes.
Beschwerde
Jeder Klient hat das Recht, Beschwerde zu machen, wenn die
bezahlten Leistungen unvollständig oder minderwertig waren. Der Klient hat
das Recht auf Entschädigung, nur wenn er bie der Bootsrückgabe eine
schriftliche Beschwerde einlegt. Die schriftliche Beschwerde soll von
beiden Parteien untergeschrieben sein, vom Klient und von JY. Die
zusätzliche und unvollständige Beschwerde werden von JY nicht in Betracht
gezogen. JY ist verpflichtet, 14 Tagen nach dem Empfang der Beschwerde,
eine schriftliche Lösung zu entwickeln. JY kann die Frist der Lösung der
Beschwerde für max. 14 Tage aufschieben, wegen der Sammlung der
Informationen und wegen der Überprüfung der Beschwerde bei den Personen,
die direkt oder indirekt mit der Beschwerde zu tun haben. Der Klient
verzichtet auf die Vermittlung einer anderen Person, der Arbitrage von
UHPA, der Rechtseinrichtung oder auf die Publikation der Informationen in
den Masmedien, bis JY eine Lösung bringt. Wenn der Klient gegensätzlich
reagiert, wegen der Verletzung des Verfahrens, ohne Rücksicht auf die
Begrüdung der Angaben des Klientes, der Klient verliert das Recht auf
Entschädigung und JY hat das Recht den Schadenersatz zu fordern. Der
grösste Ersatz pro Beschwerde kann den Betrag des reklamierten Teils der
Leistungen erreichen, und kann die schon benutzten Leistungen wie auch den
gesamten Betrag der Miete nicht umfassen. So schliesst man das Recht des
Klientes auf den Ersatz des nicht materiellen Schadens aus.
Rechtsbedingungen
Wenn der Klient nicht mit der Lösung zufrieden ist, und wenn
JY und der Klient keine friedliche Lösung finden können, hat der Klient
das Recht auf die Rechtsarbitrage. Für solche Streite ist das Gericht in
Zagreb zuständig, mit der Anwendung der Rechtsregel der Republik Kroatien.
Jede Änderung deiser allgemeinen Bedingungen, wie auch jeder Zusatz ist
nur in schriftlicher Form möglich.
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T: +385 (0) 51 233 086 | F: +385 (0) 51 231 118 | E: info@jadranka-yachting.com.

